Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31. August 2026. Diese AGB gelten für Verträge mit der Hotel & Eventcenter der Meilenstein GmbH, soweit keine spezielleren schriftlichen Bedingungen vereinbart werden.
Vertragsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln Verträge über Beherbergung, Gastronomie, Veranstaltungen, Räume, Aktivitäten und zusammenhängende Leistungen. Vertragspartnerin ist die Hotel & Eventcenter der Meilenstein GmbH. Abweichende Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung. Individuelle Offerten und Bestätigungen gehen vor.
2. Vertragsabschluss
Angebote sind während der genannten Frist verbindlich. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher oder elektronischer Bestätigung, bei Sofortbuchungen mit der Buchungsbestätigung oder durch Leistungserbringung zustande. Die buchende Person stellt vollständige Angaben sicher und haftet im gesetzlich zulässigen Umfang für angemeldete Teilnehmende.
3. Preise und Zahlung
Massgeblich sind die bestätigten Preise in Schweizer Franken einschliesslich ausgewiesener Steuern und Abgaben. Zusätzliche Leistungen werden separat verrechnet. Zahlungsfristen, Akontozahlungen und Sicherheiten ergeben sich aus der Bestätigung. Bei Verzug können nach Mahnung gesetzlicher Verzugszins und angemessene Inkassokosten verlangt sowie weitere Leistungen zurückbehalten werden.
4. Änderung, Annullation und Nichterscheinen
Umbuchungs- und Annullationsbedingungen ergeben sich aus Angebot, Tarif oder Bestätigung. Fehlt eine besondere Regelung, kann der nachweislich entstandene Schaden unter Anrechnung ersparter Aufwendungen verlangt werden. Der Kundschaft bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Beherbergung
Zimmer stehen zu den kommunizierten Check-in- und Check-out-Zeiten zur Verfügung. Eine bestimmte Zimmernummer wird nur bei ausdrücklicher Bestätigung geschuldet. Ist die gebuchte Kategorie aus unvorhersehbaren Gründen nicht verfügbar, wird soweit möglich eine gleich- oder höherwertige Alternative angeboten.
6. Veranstaltungen und Gruppen
Personenzahl, Ablauf, Raumbelegung, Technik, Speisen und Leistungen richten sich nach der Bestätigung. Meldefristen und Mindestabnahmen werden in der Offerte festgelegt. Nicht genehmigte Drittleistungen, Dekorationen, Installationen sowie mitgebrachte Speisen oder Getränke erfordern vorherige Zustimmung. Auflagen, Sicherheitsregeln und Hausordnung sind einzuhalten.
7. Pflichten und Hausrecht
Gäste haben Einrichtungen sorgfältig zu benutzen, Anweisungen sowie Sicherheits- und Jugendschutzbestimmungen zu beachten und Störungen zu unterlassen. Bei erheblichen oder wiederholten Verstössen kann die weitere Leistung verweigert werden. Die buchende Person haftet nach Gesetz für von ihr oder ihren Teilnehmenden verursachte Schäden.
8. Drittleistungen
Werden Leistungen Dritter lediglich vermittelt oder verlinkt, kommt der Vertrag direkt mit dem Drittanbieter zustande, sofern nicht anders bestätigt. Es gelten dessen Bedingungen. Für eigene Hilfspersonen haftet die Hotel & Eventcenter der Meilenstein GmbH im Rahmen des zwingenden Rechts.
9. Haftung
Wir haften für direkte Schäden aus vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Zwingende Haftung, insbesondere für Personenschäden und nach anwendbaren Beherbergungsvorschriften, bleibt vorbehalten.
10. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung wegen eines Ereignisses ausserhalb zumutbarer Kontrolle nicht oder nur wesentlich erschwert erbracht werden, verhandeln die Parteien über Verschiebung oder Ersatz. Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Drittkosten bleiben geschuldet, soweit rechtlich zulässig und zumutbar.
11. Datenschutz
Personendaten werden gemäss der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung bearbeitet. Organisierende Personen stellen sicher, dass sie Teilnehmendendaten rechtmässig übermitteln dürfen.
12. Schlussbestimmungen
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen; an ihre Stelle tritt zwingendes Recht. Änderungen bedürfen mindestens der Textform, soweit keine strengere Form gilt. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Langenthal, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand besteht.